Critique of the One Reason. On the Systemic Unity of the Three ‘Critiques’

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Abstract

There is still disagreement among researchers about the question of the intention, unity and coherence of Kant's philosophy. In view of the distance in time to Kant, this state of affairs is as surprising as it is unsatisfactory. It is therefore all the more pleasing that new movement has come into Kant research, particularly as a result of recent research work, but also through the rediscovery of older contributions, which gives hope that certain fundamental questions of Kantian philosophy can indeed be answered. This also applies to the question of the unity and structure of the three critiques to be discussed in this articles. At the centre of this is the thesis that the three critiques, taken together, answer or attempt to answer the basic concern of a comprehensive critique of pure reason, namely to establish reason as the ultimate and self-founding principle of all experience. In itself, each of the three critiques represents a necessary moment of a more comprehensive movement of justification, which the critique as a whole goes through three times. In each of these passages, it encounters aporias that can no longer be resolved from its respective standpoint, but which lead to a necessary consequential standpoint. The order of the critiques of reason follows the classical doctrine of transcendentalism. Thus, reason in the theoretical forms the principle of systematic unity, in the practical forms the principle of objective validity, i.e. of truth, and in the reflection on the universality of the one reason underlying both forms of reason, the principle of perfection. From there, the Critique of Pure Reason as a whole should return to its beginning, namely to the exposition of its presupposition. The fact that Kant himself did not complete his system should not be a cause for regret, but rather lead to philosophising with Kant rather than about him.

Full Text

Der von Kurt Walter Zeidler popularisierte Terminus des ‚Postneukantianismus‘ [1] beschreibt eine vom 20. bis ins 21. Jahrhundert reichende, dissidente philosophische Bewegung, die sich nach dem faktischen Ende des Neukantianismus weiterhin dessen geltungsreflexivem Paradigma verpflichtet fühlt. Das große Verdienst ihrer Vertreter besteht insbesondere darin, die mit dem Neukantianismus als der letzten großen philosophischen Tradition deutscher Provenienz von Weltgeltung verbundenen Lösungen und Probleme weitergetragen, aber auch weiterentwickelt zu haben. Sowohl das wachsende Interesse am Denken der ‚Postneukantianer‘, als auch die Rückbesinnung in Teilen der Kantforschung auf den spekulativen Kern des kantischen Systemgedankens sprechen allerdings dafür, dass sich die postneukantianische Epoche ihrem Ende entgegenneigt. Dieser scheinbar paradoxe Befund ist schlicht dem Umstand geschuldet, dass der Postneukantianismus als Transitionsphase seinen eigentlichen Zweck erfüllt zu haben scheint, nämlich eine transzendentalphilosophisch Neubesinnung der Philosophie vorzubereiten. Dabei handelt es sich durchaus nicht bloß um die Neuauflage einer akademischen Mode, sondern um die notwendige Reaktion auf unser technizistisches Zeitalter, das, ob seiner ubiquitären Vernunftfeindlichkeit, sittlich wie weltanschaulich in höchste Not geraten ist. Das Gefühl, das Ende einer historischen wie auch ideengeschichtlichen Epoche zu erleben, dass sich mit der Einsicht in dessen Notwendigkeit als der Unumgänglichkeit einer allumfassenden Reformation verbindet, koinzidiert vielleicht nicht zufällig, wenn man an die Wellenförmigkeit der Geschichte glauben mag, mit dem 300. Jahrestag Kants. Die von den Postneukantianern initiierte Renaissance transzendentalen Denkens dürfte allerdings nur dann gelingen, wenn sie durch die systematisch orientierte philosophiegeschichtliche Forschung sekundiert wird. Dass trotz des nun schon fast 300 Jahre währenden intensiven Forschungsbemühens der Kantforschung, Kants Denken auch in grundlegenden Fragen noch immer ein Enigma darstellt, müsste man mit Kant selbst wohl als ‚skandalös‘ bezeichnen. Anhand vierer Thesen möchte ich versuchen, der Auflösung dieses Enigmas näherzukommen.[1

  1. These: Die drei Kritiken bilden einen hoch kohärenten Versuch, die Vernunft als wissenschaftlich letztbegründendes Prinzip zu etablieren.

Dabei ist die Kohärenz nicht primär dem Entwurf Kants geschuldet, sondern vielmehr die Konsequenz der Folgerichtigkeit seines Denkens. Die Tatsache, dass Kants Werk bis zuletzt eine Arbeit in progressum war, steht daher hierzu nicht im Widerspruch. Vielmehr bindet die innere Logik der transzendentalen Reflexion auf die letzte Bedingung der Möglichkeit der Erfahrung die Dreiheit der Kritiken zur Einheit. Unter dem Titel ‚Kritik der reinen Vernunft‘ ist somit eigentlich die Summe der drei Kritiken zu verstehen, mithin die ‚Kritik der einen reinen Vernunft‘.

  1. These: Trotz der gedanklichen Kohärenz war Kants Werk bis zuletzt im Fluss. Motor der gedanklichen Bewegung waren Residualprobleme der Kritiken, die zu jeweils aporetischen Bestimmungen geführt haben bzw. führen mussten.

Die Folgeprobleme, die an den gedanklichen Höhepunkten aller drei Kritiken auftauchen, sind weder das Resultat unzureichender Gedankenführung auf Seiten Kants noch das fehlerhafter Interpretationsarbeit auf Seiten seiner Ausleger, sondern vielmehr der systematischen Entfaltung des letzten Prinzips in Gestalt der Vernunft selbst geschuldet. Jede der drei Kritiken muss ihrem jeweiligen Standpunkt entsprechend einen aporetischen Ausgang nehmen. Jene Aporien sind notwendige Momente eines dreigestaltigen Begründungsgangs, der die Vernunft als letztwie selbstbegründendes, mithin apperzeptives Prinzip ausweist.[2]  

  1. These: Der dreigestaltige Begründungsgang spiegelt sich in den drei Transzendentalien – Einheit, Wahrheit und Vollständigkeit – wider, die gleichermaßen Strukturmomente der Vernunft wie auch die jeweiligen Exponenten der drei kantischen Kritiken darstellen.

Durchläuft man gedanklich die erste Kritik, so stößt man bereits zu Beginn auf eine schwierig zu fassende Unterscheidung, nämlich die von Begriff und Anschauung, respektive Spontaneität und Rezeptivität. Mit dieser Unterscheidung weicht Kant tatsächlich dezidiert von der leibniz-wolffschen Schulmetaphysik ab, die in jener Differenz nur eine Gradierung der Begriffsklarheit verstanden wissen wollte. Bekanntermaßen lässt Kant die Möglichkeit einer ‚gemeinsamen Wurzel‘ der zwei Erkenntnisstämme offen, jedoch bliebe diese unbekannt.[3] Statt also die Möglichkeit des Wissens auf ein gemeinsames wissenstranszendentes Prinzip zurückzuführen, geht Kant den entgegengesetzen Weg, indem er von einer einmal gesetzten Differenz im Wissen ausgeht und sie im Fortgang seiner kritischen Untersuchung über die begründende Bestimmung der Möglichkeit von Wissen a priori zu vermitteln sucht. Dieser Versuch ist seiner Natur nach deduktiv, da er jede konkrete Geltungsbestimmung subsumtiv unter ein wissensimmanentes Prinzip stellt, von dem die Möglichkeit jeder Geltungsqualifikation abhängig ist.

Der Einheitspunkt, der Materie und Form der Erfahrung vermittelt, ist nun derjenige Punkt, in dem Materie und Form, respektive Form und Materie als Identität gesetzt sind. Im höchsten Punkt wird die Form aller möglichen Erfahrung zum Inhalt einer Vorstellung, respektive jener Inhalt zur Form einer Vorstellung überhaupt. Dementsprechend kann der hier bezeichnete höchste Punkt der Einheit der Erfahrung nur sich selbst enthalten, und zwar bloß als die reine Form des Denkens selbst.[4] Damit ist ausgemacht, dass die vorausgesetzte, mithin transzendentale Einheit des Denkens in der stets gegebenen Selbstthematisierungsfähigkeit des Denkens als Denken überhaupt besteht. Kant spricht daher auch von einer transzendentalen Apperzeption. Mit der transzendentalen Apperzeption ist einerseits der höchste Punkt der Erfahrungseinheit gesetzt, auf den reflexiv Bezug genommen werden kann, andererseits ist zugleich jede wirkliche Erfahrung durch eben diesen in seiner Möglichkeit notwendigen Bezug auf die transzendentale Einheit indexiert und das wirkliche Wissen zugleich informiert. Index und Information bilden die Funktionen der Kategorie und ihres a priori determinierenden Zeitsinnes. Die transzendentale Analytik endet trotz des Ergebnisses der transzendentalen Doktrin, respektive des transzendentalen Schematismus in der unversöhnlichen Gegenüberstellung zweier Prinzipien, dem analytischen Prinzip der Trennung der zwei Erkenntnisstämme und dem synthetischen Prinzip der Erfahrungseinheit. Diese umfassende Schwierigkeit ist als Affinitätsproblem in die Forschungsgeschichte eingegangen. Es bedarf also einer zweiten funktionalen Bestimmung der Einheit höherer Ordnung, in der die Synthetizität der Erfahrungseinheit durch den Begriff wie auch die Analytizität der Erfahrungswirklichkeit im Begriff als Momente ein und derselben systemisch-systematischen Einheit ausgewiesen ist. Hierin liegt dasjenige, was Kant unter Vernunfteinheit verstanden wissen will und sie zugleich über die Verstandeseinheit hinausweisen lässt.[5] Mit der Aufstellung des transzendentalen Grundsatzes der Vernunft ist die Rolle der Reflexionskonstitutivität der systematischen Einheit vollends erfasst. Erst mit ihr als Voraussetzung klärt sich gleichsam in der retrospektiven Einstellung die Möglichkeit, wie die synthetisierende Einheit des Verstandes hinsichtlich Erfahrung und Gegenstand allererst funktional konstitutiv sein kann.[6] Die Vernunft (ratio) als Vermögen des Prinzips tritt damit an die Stelle desselben, oder genauer, wird als Prinzip einsichtig, und zwar durch sich, d. h. durch und in der Form ihrer Selbstkritik. Die letzte Einheit, von der die Kritik der reinen Vernunft handelt, ist daher nicht die Einheit des individuellen Bewusstseins noch handelt es sich bei ihr überhaupt primär um eine Bewusstseinsoder Subjekttheorie. Apperzeptiv ist vielmehr die Vernunft als letztes Prinzip selbst.

Mit der Exposition der Vernunftprinzipialität als letztem Bezugspunkt der Verstandeseinheit und damit jeder Gesetzlichkeit der Erfahrung, insofern ja der Verstand als Gesetzesvermögen auftritt, gelangt die Kritik der rein spekulativen Vernunft auf ihren ultimativen Höhepunkt und verstrickt sich doch zugleich in eine für sie nicht mehr aufzulösende Aporie von Gesetzlichkeit und Grundsätzlichkeit. Transzendental beruht jede Gesetzlichkeit auf der Spontaneität des Verstandes und ist damit auf die Einheitsleistung der Vernunft zurückzuführen. Spontaneität verhält sich jedoch zum Gesetz wie die Gesetzlosigkeit zur Gesetzlichkeit.[7] Um diese Aporie aufzulösen, müsste die Spontaneität der Vernunft als Grundvermögen zugleich als wahrhafte Gesetzlichkeit begriffen werden können. Dies übersteigt jedoch den gesetzten Rahmen der theoretischen Vernunft. So bildet der Ausgang der Kritik der theoretischen Vernunft zugleich den Übergang zu der der praktischen.

Der Standpunkt der praktischen Vernunft denkt Freiheit und Gesetzlichkeit als im Gleichen übereinkommend.[8] Dies ist der Standpunkt des ‚Sollens‘. Das Bewusstsein des Sollens geht nicht aus dem Begriff möglicher Erkenntnis hervor. Ebenso wenig wie die Frage nach der Möglichkeit von Erfahrung darauf eine Antwort geben kann, warum Erkenntnis bzw. Erscheinung überhaupt sein soll. Erst der Bezug zu Wahrheit und Wirklichkeit der Erscheinung und des Wissens um die Erscheinung als Erscheinung eines Wirklichen erlaubt es den Begriff ihres Sollens als ein Sein-Sollen denken zu können. In dem für ihn typischen Verfahren löst Kant jene Frage, indem er den dreifach bespiegelten Sinn der Vernunftfaktizität, also ihre subjektive, objektive und absolute Bedeutung als ursprünglich synthetische Leistung ausweist. Diese bezieht sich als praktische primär auf die Gesetzessphäre, mithin auf die Sphäre des Verstandes und nicht auf die der Erfahrung, deren Bestimmung im Handeln bloß subsequent ist. Das „einzige Faktum der reinen Vernunft“ [6. AA V, 31. S. 37], das Bewusstsein der Sollensbestimmtheit a priori, weist damit weit über die bloß regionale Vorstellung sittlicher Einzelverpflichtung hinaus, nämlich auf die Objektivität der Vernunftfaktizität überhaupt. Erst mit ihr ist der wahre Grund der Geltungsqualität eines beliebigen Sachverhalts erkannt, nämlich in Gestalt der Vernunftautonomie. Theorie und Praxis verweisen so aufeinander, sind jedoch in Bezug auf die jeweilige Vernunftform selbst polare Gegensätze. So setzt die theoretische Vernunft den höchsten Punkt ihrer Einheit mit dem Bezug auf die reine Form des ‚Ich denke‘ als prädikativ nicht weiter vermittelbare, mithin absolute Subjektivität, die stets am Anfang jeder Urteilstätigkeit stehen muss. Das Subjekt des Gedankens ‚Ich denke‘ kann niemals zum Prädikat werden.[9] Dagegen kann die objektive Faktizität als die Wahrheit der praktischen Vernunft niemals als Subjekt einer Bestimmungsreihe gefasst werden. Sie entzieht sich jeder Bestimmung, indem sie in der Bestimmung stets an eine höhere Stellte zu rücken pflegt: Wenn man sagt: ‚Die Geltung gilt‘ oder die ‚Wahrheit ist wahr‘, also Geltung bzw. Wahrheit als Subjekt einer Bestimmung verwenden möchte, so rückt diese stets an die Stelle des Prädikats, will man doch die Wahrheit des Wahren als eine Wahrheit erfassen, etc. pp. Denken und Gelten, Einheit und Wahrheit stehen sich so in einem absoluten Verhältnis des absoluten Subjekts einerseits und des absoluten Prädikates andererseits gegenüber. Dieser Grundgegensatz wiederholt sich auf der Ebene der praktischen Vernunft, insofern deren Kritik in den praktisch nicht mehr vermittelbaren Gegensatz von Autonomie als dem höchsten Begriff der praktischen Vernunft und der Autarkie, dem Begriff ihrer reinen Ausund In-sich-selbst-Gesetztheit ausläuft. Damit öffnet sich die zweite zur dritten Kritik, die das Brückenwerk von theoretischer und praktischer eröffnen soll.

Es geht dabei um nicht weniger als den Versuch, die Vernunft in ihrer Einheit und Einzelheit auf den Begriff zu bringen. So beginnt Kants Kritik der Urteilskraft auch mit der Bestimmung der Vernunft, insofern sie gänzlich für sich selbst steht. Das von ihr gegebene Gesetz gilt nur ihr selbst. Kennzeichen jener einen Vernunft ist ihre Monadizität, mithin ihre subjektive In-sich-Geschlossenheit und Heautonomie, ihre Sich-selbst-Gesetzgebung.[10] Das Wirken dieser Vernunft zeigt sich im Ästhetischen, in jener schwer zu fassenden Rührung, die der Anblick des Schönen in uns bewirkt, das doch aber im eigentlichen Sinne nichts anderes ist als ein Selbstgefühl der Suffizienz.[11] Zu dieser gänzlich in sich stehenden Vernunft tritt nun der Verstand als die gesetzliche Formalität des Empirischen in totale Opposition. Dieser Gegensatz ist allein unter der Bedingung verständlich, dass die Form der Naturgesetzlichkeit nicht anders ist als die objektive Form der Vernunft und mehr noch die Welt, in der sich ihre Gesetzlichkeit als Naturgesetzlichkeit zeitigt, im Ganzen als einzige legitime Hypostase der Vernunft zu gelten hat. Dass damit das letzte Wort noch nicht gesprochen sein kann, bleibt dem aufmerksamen Leser Kantens nicht verborgen. Gleichwohl endet die dritte Kritik mit dem Hinweis, dass jenes Verhältnis zwar so zu denken sei, jedoch nur in der Form der Reflexion, mithin bloß als Regulativ.[12]

Kants Werk, insofern man darunter vornehmlich die Einheit der Kritiken versteht, fehlt der Schluss, was auch ihm selbst nicht entgangen ist. Das sogenannte Opus postumum muss demgemäß als Versuch verstanden werden, das kritische Projekt doch noch zum Abschluss und damit zugleich das doktrinale Geschäft auf den Weg zu bringen. Ohne hier bereits zu viel sagen zu müssen, ist gleichwohl klar, worauf die kantische Denkbewegung zuläuft, nämlich auf den Grund der Einheit von Reflexion und Reflektiertem im Medium des Reflektierens bzw. des Reflektierenden selbst, und zwar aus seiner Mittelstellung zwischen zwei Unendlichkeiten. Die gesamte Transzendentalphilosophie kulminiert daher in der Frage ‚Was ist der Mensch?‘ [8. AA IX, 25]. Erst mit der Beantwortung dieser transzendental-anthropologischen Frage wird der Anfang der ersten Kritik verständlich, nämlich durch die genuin mittlere und zugleich vermittelnde Position des Menschen als stehend zwischen der Totalität eines zur Verendlichung drängenden Begriffsgefüges ad singulum einerseits und der Unendlichkeit der distrakt gesetzten Singula des Rezeptiblen in Raum und Zeit andererseits.

Aus diesem Gefüge leite ich eine vierte These ab, die zugleich eine Forderung im Umgang mit der kantischen Philosophie im Besonderen wie mit der Transzendentalphilosophie im Allgemeinen mit sich führt.

  1. These: Sieht man in der dritten Kritik den Abschluss der kantischen Philosophie, so kommt man nicht umhin, einerseits deren Unabgeschlossenheit zu konstatieren, andererseits jedoch bereits den Weg zu ihrer Vervollständigung vorgezeichnet zu finden.

Hieraus ergibt sich die Forderung an eine künftige Kantforschung, nicht mehr länger bloß über Kant zu philosophieren, sondern stattdessen mit ihm, womit zugleich die Aufgabe einer ‚postneukantischen‘ Philosophie, die über sich selbst hinausführt, hinreichend konturiert wäre.

 

1 Bei diesem Beitrag handelt es um den überarbeiteten Text meines Vortrages, den ich anlässlich des 300. Geburtstages Immanuel Kants an der Baltischen Föderalen Immanuel-Kant-Universität gehalten habe.

2 Dieses Verständnis von Vernunft, wurde wesentlich durch die Arbeiten von Kurt Walter Zeidler vorbereitet und entfaltet. Vgl. [2].

3 Cf. [3. A 16, B 29. S. 89].

4 Dieser Gedanke findet sich ausgeführt in [4].

5 Cf. [3. A 326, B 383. S. 431].

6 Tatsächlich kündigt sich diese späte Auflösung des Problems mit dem Verweis auf die „Idee des Ganzen“ bzw. auf den „Zusammenhang in einem System“ bereits zu Beginn der Analytik an. Cf.
[3. A 65, B 90. S. 142].

7 Cf. [3. A 448, B 476. S. 551].

8 Cf. [5. AA IV, 447. S. 75].

9 Cf. [3. A 348. S. 469].

10 Cf. [7. B XXXVII, AA V, 185. S. 27].

11 Cf. [7. B 242, AA V, 344. S. 243].

12 Cf. [7. B 480, AA V, 483 f. S. 427].

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About the authors

Martin Bunte

Bergische Universität Wuppertal

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Dr M.A., Philosophy

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References

  1. Zeidler KW. Kritische Dialektik und Transzendentalontologie. Der Ausgang des Neukantianismus und die post-neukantianische Systematik R. Hönigswalds, W. Cramers, B. Bauchs, H. Wagners, R. Reiningers und E. Heintels. Bonn: Bouvier; 1995.
  2. Zeidler KW. Vernunft und Letztbegründung. In: Grundlegungen. Zur Theorie der Vernunft und Letztbegründung. Wien: Ferstl und Perz; 2016. S. 11-60.
  3. Kant I. Kritik der reinen Vernunft. Hamburg: Meiner; 1998.
  4. Bunte M. Erkenntnis und Funktion. Zur Vollständigkeit der Urteilstafel und Einheit des kantischen Systems. Berlin: De Gruyter; 2016.
  5. Kant I. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hamburg: Meiner; 1999.
  6. Kant I. Kritik der praktischen Vernunft. Hamburg: Meiner; 1990.
  7. Kant I. Kritik der Urteilskraft. Hamburg: Meiner; 2006.
  8. Kant I. Logik. In: Gesammelte Schriften. Band IX. Berlin: Georg Reimer; 1900.

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